Service Plus

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«Befassen Sie sich mit Ihrer Endlichkeit, damit Sie sorgloser leben können»
Patientenverfügung – Vorsorgeauftrag – Testament – Todesfallmanagement

Vorsorgeauftrag

Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Neu wurde das Instrument des Vorsorgeauftrages nach Art. 360 ff ZGB geschaffen. Wie es im Wort enthalten ist, kann jede mündige Person selbst bestimmen, wer ihre Interessen und welche Aufgaben im Falle der Urteilsunfähigkeit für sie wahrnehmen soll.
Happy Senior kann Sie über die Komplexität des Themas sowie das Vorgehen aufklären und sorgfältig beraten. Auf Wunsch kann Happy Senior helfen, einen Vorsorgeauftrag zu verfassen, oder die notwendigen Schritte einleiten. Bei Unsicherheiten empfiehlt Happy Senior interessierten Personen, einen Workshop von Pro Senectute zu besuchen und bietet Begleitung an. Ein Vorsorgeauftrag sollte idealerweise in Zusammenarbeit mit Angehörigen oder nahestehenden Personen erstellt werden.

Wichtig: Der Vorsorgeauftrag muss entweder handschriftlich aufgesetzt oder notariell beglaubigt sein. Der Vorsorgeauftrag entfaltet erst im Falle der Urteilsunfähigkeit seine Wirkung. Dann muss er zwingend von der KESB validiert (gültig erklärt) werden. Dazu wird der Auftrag inhaltlich auf rechtliche Konformität geprüft, aber auch, ob die als Vertretung eingesetzte Person geeignet ist.

Patientenverfügung

Menschen, die sich mit ihrer Endlichkeit befassen, sollten motiviert werden, zuhanden der Angehörigen oder nahestehenden Personen eine Patientenverfügung zu erstellen. Diese kann an einem geeigneten Ort hinterlegt werden. Sie können einen Ausweis mit sich tragen, um auf das Vorhandensein und den Ort der Hinterlegung aufmerksam zu machen.
Happy Senior kann beratend zur Seite stehen und das Vorgehen besprechen. Bei Unsicherheiten empfiehlt Happy Senior interessierten Personen einen Workshop von Pro Senectute und bietet Begleitung an.  Eine Patientenverfügung sollte idealerweise in Zusammenarbeit mit Angehörigen und Ihrem behandelnden Arzt erstellt werden.

Wichtig: Es gibt unzählige Vorlagen für Patientenverfügungen. Happy Senior kennt unterschiedliche Anbieter. Es lohnt sich, eine umfassende Form zu wählen, die auch nach der Motivation und den Werten des Verfassers fragt. Die Angehörigen werden dadurch weitgehend von schwierigen Entscheidungen entlastet und sind dankbar dafür.

Testament

Häufig wird im Zusammenhang mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung die Frage nach dem Testament gestellt. Bei den Überlegungen zur Nachlassplanung stellen sich unter Umständen hochkomplizierte Fragen zur Erbteilung wie Pflichtanteile, Güterrecht, Erbvertrag, Begünstigungen, Vermächtnis, etc. Die rechtlichen Vorgaben sind im ZGB umschrieben und hochkomplex. Treuhänder, Notare, Banken oder Versicherungen bieten entsprechende Dienstleistungen an und garantieren Rechtssicherheit.
Happy Senior kann als Beraterin mit dem Auftraggeber das Testament vorbesprechen und mit ihm, je nach Situation mittels Empfehlungen, das rechtlich verbindliche Vorgehen einleiten.

Wichtig: Das Testament muss handschriftlich verfasst (mit Ort, Datum, Unterschrift) oder notariell beglaubigt werden.

Todesfallmanagement

Im Falle des Versterbens eines lieben Menschen sind die Angehörigen sehr gefordert, oftmals überfordert. Nebst dem Verlust und der Trauer müssen sie sich mit allen organisatorischen und administrativen Angelegenheiten befassen. Der Gang zu den Ämtern, Kontakte im Zusammenhang mit Bestattungsart, kirchliche Dienste, Drucksachen, allfällige Rückerstattungen von Leistungen aus Sozialversicherungen, etc. Welche Wünsche bestehen für das Nachher, beispielsweise die Frage, wer die Berechtigung hat, den digitalen Nachlasses zu verwalten. Auf Wunsch entwerfen wir mit den Kund*innen einen Nekrolog.
Alle diese Handlungen können im Voraus besprochen und geplant und von den Kund*innen schriftlich festgehalten werden. Das Angebot richtet sich aber auch an Angehörige, damit sie in dieser Situation entlastet werden.

Happy Senior kennt die rechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf Vorgehen und Ablauf und kann in dieser Situation helfen, Klarheit zu schaffen.

Wichtig: Die Kosten externer Dienstleister (Inserate, Sarg, Blumen, etc.) müssen von den Angehörigen direkt in Auftrag gegeben und bezahlt werden.

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